Neuer Reisepass für HaustiereAm dem 1. Oktober 2004 wird der neue EU-Reisepass für Haustiere Pflicht. Der Grund: Ab diesem Datum gelten in der gesamten EU einheitliche Regeln für Haustiere auf Reisen, so das grüne Kreuz. Wer den Pass braucht,was drinsteht und ob Ihr Tier eine gesonderte Kennzeichnung braucht, wird hier erklärt. Warum ein neuer Pass? Ab 1. Oktober 2004 gelten neue Reiseregeln für Haustiere in der Europäischen Union. Der Pass, der bei der Anreise an der Grenze gezeigt werden muss, gibt Auskunft über Tollwut- und andere Impfungen. Außerdem muss jedes Tier mit Mikrochip oder Tätowierung (die gilt nur bis zum Jahr 2011) gekennzeichnet sein. Wer braucht diesen Pass? Hunde, Katzen und Frettchen. Also Fleischfresser. Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster und Vögel brauchen ihn nicht. Wo bekomme ich den Pass? Beim Tierarzt. Der Tierarzt kann ihn beim Deutschen Grünen Kreuz in Marburg bestellen. Was wird leichter? Bisher gab es 15 verschiedene Verordnungen für die Einreise mit Tieren. Ab 1. Oktober wird alles einheitlich. Kann ich mit dem Pass in jedes EU-Land reisen? Grundsätzlich ja. Allerdings dürfen England, Irland und Schweden noch für die nächsten fünf Jahre ihre schärferen Anforderungen an Impfschutz beibehalten. Was bedeutet das? Wenn Sie mit Ihrem Haustier nach England, Irland oder Schweden reisen möchten, müssen Sie zusätzlich im EU-Reisepass die Blutuntersuchung auf Antikörper nach der Tollwutimpfung, sowie über Bandwurm- und Zeckenbehandlung vermerken lassen. Was steht alles im neuen Pass? Name, Rasse, Geschlecht, Geburtsdatum des Tieres sowie Angaben zur Farbe und Typ des Fells. Zusätzlich können Sie ein Foto Ihres Haustiers in den Pass einkleben. Wo bekommen ich weitere Informationen? Bei Ihrem Tierarzt. Er kann Ihnen genau sagen, wie lange der Impfschutz für Ihr Tier noch anhält. Weitere Informationen bekommen Sie beim Deutschen Grünen Kreuz im Internet unter www.dgk.de Verzögerung möglich
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